Zahlungsbedingungen (Ex-Heidipay)

Online-Shop Zahlungen

Wähle am Schluss ganz einfach als Zahlungsmittel “Ratenzahlung, ohne Zinsen oder Gebühren” aus. Danach kannst du zwischen den verschiedenen Laufzeiten auswählen und den Zahlungsvertrag in wenigen Schritten online ausfüllen. Dabei darf die Gesamtsumme im Warenkorb nicht mehr als CHF 2’000.- betragen. Einkäufe mit höheren Beträgen können ausschliesslich in unserem Ladengeschäft abgeschlossen werden.

Ladenlokal Zahlungen

In unserem Ladenlokal bieten wir ebenfalls die Möglichkeit an, Ihre Behandlung in bis zu 12 Raten zu begleichen. Dazu ist ein amtlicher Ausweis, eine Kreditkarte und ein Handy notwendig. Gerne beraten wir dich bei uns im Ladengeschäft oder telefonisch dazu. In unserem Ladenlokal können wir die Finanzierung bis zu CHF 3’000.- anbieten. Ist die Behandlung teurer, verrechnen wir dir den Differenzbetrag als Anzahlung direkt in unserem Ladengeschäft.

Herunterladen der Anleitung für den Kunden

Vorteile mit HeyLight-Ratenzahlung

– Du kannst deine Bestellung in 3, 4, 6, 10 oder 12 Monaten bezahlen
– Du zahlst keine Zinsen auf deine Behandlung oder Produkte.
– Du kannst Einkäufe bis CHF 3’000.- tätigen

Akzeptierte Karten

– Wir akzeptieren: Visa, Mastercard und Amex Debit- und Kreditkarten, ausgestellt von einer Schweizer Bank
– Wir akzeptieren nicht: Prepaid-, EC- und Maestro-Karten sowie von ausländischen Banken ausgestellte Karten
– Du musst eine Kredit- oder Debitkarte verwenden, die auf deinen Namen lautet und nicht auf den einer anderen Person

Bedingungen

– Du musst zwischen 18 und 70 Jahre alt sein
– Es werden nur Schweizer Bürger oder Kunden mit einer Schweizer Aufenthaltsbewilligung B oder C akzeptiert
– Kunden mit einer Aufenthaltsbewilligung B müssen seit mindestens 1 Jahr in der Schweiz wohnhaft sein
– Du musst an der angegebenen Adresse angemeldet sein (Nur Schweizer Adressen möglich). Solltest du erst kürzlich umgezogen sein, gib deine frühere Adresse ein.

Kundenportal

Um die Nutzung des Ratenkauf-Services zu erleichtern, stellt HeyLight dem Kunden einen Benutzernamen und ein Kennwort für den Zugang zu einem Kundenportal auf der Plattform zur Verfügung, (das „Kundenportal“), wo der Kunde jederzeit: (i) den Status seines Zahlungsplans sowie bereits geleistete Raten überwachen kann; (ii) die Karte ändern kann; (iii) vorzeitige Ratenzahlungen (wie unten definiert) in Bezug auf einen Ratenkauf leisten kann und (iv) die aktuellste Version der AGB einsehen und herunterladen kann, die jederzeit auch auf der HeidiPay-Website (https://heylight.com/ch/de) verfügbar sind und sein werden.

Vorauszahlung

Der Kunde kann jederzeit Vorauszahlungen leisten, indem er auf die Schaltfläche „Vorauszahlung“ im Kundenportal klickt („Vorauszahlung“). Der als Vorauszahlung vorab gezahlte Betrag wird vom verbleibenden Saldo im Zahlungsplan abgezogen und zukünftige Raten werden automatisch angepasst.

Verweigerung der Abbuchung von Raten / Verspätete Zahlungen

Für den Fall, dass die Abbuchung einer monatlichen Rate vom Kartenaussteller des Kunden abgelehnt wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden und anerkennt, dass HEYLIGHT nach eigenem Ermessen weitere Versuche unternehmen und die Transaktion täglich wiederholen kann. Im Falle einer Ablehnung sendet HEYLIGHT dem Kunden automatisch eine Erinnerung per E-Mail und/oder SMS, um das Problem zu beheben, wobei der Kunde aufgefordert wird, (i) seine Karte zu ändern, indem sich der Kunde in das Kundenportal einloggt, oder (ii) eine Limite und/oder das erforderliche Guthaben freizugeben, damit die dem Zeitplan entsprechende(n) Rate(n) so bald wie möglich gezahlt werden kann (können). HEYLIGHT ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Karte des Kunden direkt mit dem ausstehenden Betrag, der dem Restbetrag des Kaufpreises entspricht, zu belasten, wenn der Kunde das Problem nicht innert 30 Tagen nach der ersten Ablehnung durch den Kartenaussteller des Kunden löst. 

Bleibt eine fällige Rate länger als 59 Tage unbezahlt, ist HEYLIGHT nach eigenem Ermessen berechtigt, die Daten des Kunden und des betreffenden Ratenkaufs zur Einziehung des Kaufpreises an ein Inkassobüro („Inkassobüro“) zu übertragen. Im Falle einer wiederholten Nichtzahlung durch den Kunden kann der gesamte Kaufpreis oder ein noch ausstehender Betrag des Kunden an das Inkassobüro zum Einzug abgetreten oder verkauft werden, und der Kunde stimmt hiermit zu, dass HEYLIGHT ihre Forderung gegenüber dem Kunden unter diesen Umständen abtritt.

Verzugszinsen / Mahn- und Bearbeitungsgebühren

Es werden folgende Mahn- und Bearbeitungskosten vereinbart:

  • Keine Gebühr für die 1. Mahnung
  • CHF 15 für die 2. Mahnung
  • CHF 30 für die 3. Mahnung
  • CHF 100 für eine Änderung des Zahlungsplans, sofern diese die Rückzahlungsfrist verlängert (siehe Ziffer 2.6)
  • CHF 10 für Briefe und Dokumente, die per Post angefordert werden (Kontoauszüge, Zinsabrechnungen, Kopien von Verträgen). Alle Dokumente, die per E-Mail angefordert werden, sind gebührenfrei.
Keine Zinsen oder Gebühren, vorbehaltlich der Inanspruchnahme eines Inkassobüros

Dem Kunden werden keine Zinsen oder Gebühren im Zusammenhang mit den Zahlungen des Ratenkaufs in Rechnung gestellt, vorbehaltlich der Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Inkassobüros und anderer Kosten, die durch den Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 59 Tagen verursacht werden. HEYLIGHT kann dem Kunden die folgenden Gebühren in Rechnung stellen:

(i) Gebühren für die Übertragung oder Abtretung der Forderung an ein Inkassobüro in Höhe von bis zu 6% des Forderungsbetrags mit einer Mindestgebühr von 30.- in allen Fällen; sowie

(ii) zusätzliche Gebühren gemäss Gebührentabelle der Inkasso Suisse.

Verantwortlichkeiten

Der Verkäufer ist und bleibt gegenüber den Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag ausschliesslich haftbar.

Sonstiges

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und anerkennt, dass HEYLIGHT befugt ist, innert fünf (5) Jahren nach der ersten Rate direkt mit dem Kunden zu kommunizieren und ihn per E-Mail und/oder SMS (oder auf anderem Wege, falls der Kunde nicht auf die Aufforderung per E-Mail und/oder SMS reagiert) zu kontaktieren.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus irgendeinem Grund ungültig oder unwirksam sein, so ist diese Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Der übrige Teil der AGB bleibt in Kraft.

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, insbesondere über deren Abschluss, Gültigkeit, Änderungen, Beendigung oder Kündigung, sind die Gerichte des Kantons Genf zuständig.

=> hier findest du alle Informationen zu HEYLIGHT

Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr. Massgebend ist der zum Zeitpunkt des Kaufs abgeschlossene Kreditvertrag zwischen den Kunden und der HEYLIGHT Switzerland AG.