HeyLight-Ratenzahlung
Zahlen Sie bequem in bis zu 12 Raten
Ihre finanzielle Freiheit
Keine Zinsen - kein Risiko
In unserem Ladenlokal bieten wir die Möglichkeit an, Ihre Behandlung in bis zu 12 Raten zu begleichen. Dazu ist ein amtlicher Ausweis, eine Kreditkarte und ein Handy notwendig.
Gerne beraten wir Sie bei uns im Ladengeschäft oder telefonisch dazu. In unserem Ladenlokal können wir die Finanzierung bis zu CHF 3’000.- anbieten. Ist die Behandlung teurer, verrechnen wir dir den Differenzbetrag als Anzahlung direkt in unserem Ladengeschäft.
- Sie können in 3, 4, 6, 10 oder 12 Monatsraten bezahlen
- Sie zahlen keine Zinsen auf Behandlungen oder Produkte
- Sie können Einkäufe bis CHF 3’000.– tätigen
Akzeptierte Karten
– Akzeptiert: Visa, Mastercard und Amex, Debit- und Kreditkarten, ausgestellt von einer Schweizer Bank
– Nicht akzeptiert: Prepaid-, EC- und Maestro-Karten sowie Karten von ausländischen Banken
– Wichtig: Die verwendete Karte muss auf deinen eigenen Namen lauten
Bedingungen
– Du bist zwischen 18 und 70 Jahren alt
– Du besitzt die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine Aufenthaltsbewilligung B oder C
– Bei Bewilligung B: Du wohnst seit mindestens 1 Jahr in der Schweiz
– Deine Wohnadresse ist in der Schweiz registriert (bei kürzlichem Umzug bitte die alte Adresse angeben)
Kündigung / Stornierungsbedingungen
– Eine Stornierung oder Kündigung des HeyLight-Vertrages ist nur innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss möglich (gesetzliches Widerrufsrecht)
– Danach ist eine Kündigung nur noch ausserordentlich möglich, z. B. bei einer nachgewiesenen, schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkung, die eine weitere Inanspruchnahme der Leistung dauerhaft ausschliesst
– Ein Widerruf ist nur gültig, wenn auch der zugrunde liegende Kaufvertrag mit dem Händler storniert oder aufgelöst wird
– Bei gültiger Vertragsauflösung musst du als Kunde bereits erhaltene Produkte/Dienstleistungen zurückgeben oder bezahlen, je nach Status der Leistungserbringung
– Bereits geleistete Raten werden im Rahmen der AGB zurückerstattet, abzüglich allfälliger Gebühren (z. B. für bereits erbrachte Leistungen)
Kundenportal
HeyLight stellt ein Kundenportal zur Verfügung, über das du:
– den Status deines Zahlungsplans einsehen
– deine Karte ändern
– freiwillige Vorauszahlungen leisten
– die jeweils gültige Version der AGB herunterladen kannst
Vorauszahlung
Der Kunde kann jederzeit Vorauszahlungen leisten, indem er auf die Schaltfläche „Vorauszahlung“ im Kundenportal klickt („Vorauszahlung“). Der als Vorauszahlung vorab gezahlte Betrag wird vom verbleibenden Saldo im Zahlungsplan abgezogen und zukünftige Raten werden automatisch angepasst.
Verzugszinsen / Mahn- und Bearbeitungsgebühren
Es werden folgende Mahn- und Bearbeitungskosten vereinbart:
- Keine Gebühr für die 1. Mahnung
- CHF 15 für die 2. Mahnung
- CHF 30 für die 3. Mahnung
- CHF 100 für eine Änderung des Zahlungsplans, sofern diese die Rückzahlungsfrist verlängert (siehe Ziffer 2.6)
- CHF 10 für Briefe und Dokumente, die per Post angefordert werden (Kontoauszüge, Zinsabrechnungen, Kopien von Verträgen). Alle Dokumente, die per E-Mail angefordert werden, sind gebührenfrei.
Verweigerung der Abbuchung von Raten / Verspätete Zahlungen
Für den Fall, dass die Abbuchung einer monatlichen Rate vom Kartenaussteller des Kunden abgelehnt wird, erklärt sich der Kunde damit einverstanden und anerkennt, dass HEYLIGHT nach eigenem Ermessen weitere Versuche unternehmen und die Transaktion täglich wiederholen kann. Im Falle einer Ablehnung sendet HEYLIGHT dem Kunden automatisch eine Erinnerung per E-Mail und/oder SMS, um das Problem zu beheben, wobei der Kunde aufgefordert wird, (i) seine Karte zu ändern, indem sich der Kunde in das Kundenportal einloggt, oder (ii) eine Limite und/oder das erforderliche Guthaben freizugeben, damit die dem Zeitplan entsprechende(n) Rate(n) so bald wie möglich gezahlt werden kann (können). HEYLIGHT ist berechtigt, nach eigenem Ermessen die Karte des Kunden direkt mit dem ausstehenden Betrag, der dem Restbetrag des Kaufpreises entspricht, zu belasten, wenn der Kunde das Problem nicht innert 30 Tagen nach der ersten Ablehnung durch den Kartenaussteller des Kunden löst.
Bleibt eine fällige Rate länger als 59 Tage unbezahlt, ist HEYLIGHT nach eigenem Ermessen berechtigt, die Daten des Kunden und des betreffenden Ratenkaufs zur Einziehung des Kaufpreises an ein Inkassobüro („Inkassobüro“) zu übertragen. Im Falle einer wiederholten Nichtzahlung durch den Kunden kann der gesamte Kaufpreis oder ein noch ausstehender Betrag des Kunden an das Inkassobüro zum Einzug abgetreten oder verkauft werden, und der Kunde stimmt hiermit zu, dass HEYLIGHT ihre Forderung gegenüber dem Kunden unter diesen Umständen abtritt.
Keine Zinsen oder Gebühren, vorbehaltlich der Inanspruchnahme eines Inkassobüros
Dem Kunden werden keine Zinsen oder Gebühren im Zusammenhang mit den Zahlungen des Ratenkaufs in Rechnung gestellt, vorbehaltlich der Kosten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Inkassobüros und anderer Kosten, die durch den Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 59 Tagen verursacht werden. HEYLIGHT kann dem Kunden die folgenden Gebühren in Rechnung stellen:
(i) Gebühren für die Übertragung oder Abtretung der Forderung an ein Inkassobüro in Höhe von bis zu 6% des Forderungsbetrags mit einer Mindestgebühr von 30.- in allen Fällen; sowie
(ii) zusätzliche Gebühren gemäss Gebührentabelle der Inkasso Suisse.
Verzugszinsen / Mahn- und Bearbeitungsgebühren
Es werden folgende Mahn- und Bearbeitungskosten vereinbart:
- Keine Gebühr für die 1. Mahnung
- CHF 15 für die 2. Mahnung
- CHF 30 für die 3. Mahnung
- CHF 100 für eine Änderung des Zahlungsplans, sofern diese die Rückzahlungsfrist verlängert (siehe Ziffer 2.6)
- CHF 10 für Briefe und Dokumente, die per Post angefordert werden (Kontoauszüge, Zinsabrechnungen, Kopien von Verträgen). Alle Dokumente, die per E-Mail angefordert werden, sind gebührenfrei.
Verantwortlichkeiten
Der Verkäufer ist und bleibt gegenüber den Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag ausschliesslich haftbar.
Sonstiges
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden und anerkennt, dass HEYLIGHT befugt ist, innert fünf (5) Jahren nach der ersten Rate direkt mit dem Kunden zu kommunizieren und ihn per E-Mail und/oder SMS (oder auf anderem Wege, falls der Kunde nicht auf die Aufforderung per E-Mail und/oder SMS reagiert) zu kontaktieren.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB aus irgendeinem Grund ungültig oder unwirksam sein, so ist diese Bestimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ungültigen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt. Der übrige Teil der AGB bleibt in Kraft.
Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB, insbesondere über deren Abschluss, Gültigkeit, Änderungen, Beendigung oder Kündigung, sind die Gerichte des Kantons Genf zuständig.
Diese Angaben erfolgen ohne Gewähr. Massgebend ist der zum Zeitpunkt des Kaufs abgeschlossene Kreditvertrag zwischen den Kunden und der HEYLIGHT Switzerland AG.

Future Beauty by Troxler – Anfrage Ratenzahlung
Gerne prüfen wir für Sie unverbindlich, ob eine Ratenzahlung über Heylight möglich ist.
Bitte füllen Sie das nachfolgende Formular aus, ergänzen Sie sämtliche Angaben vollständig und senden Sie es uns.
Für die Prüfung benötigen wir Ihre persönlichen Daten sowie Angaben zur gewünschten Behandlung und Ratenzahlung. Bitte achten Sie darauf, dass alle Angaben korrekt und vollständig sind.
Vielen Dank für die vollständige Übermittlung Ihrer Angaben.
Mit dem Absenden des ausgefüllten Formulars bestätigen Sie, dass die gemachten Angaben vollständig und korrekt sind. Sie erklären sich damit einverstanden, dass Future Beauty by Troxler Ihre Angaben zur Prüfung der gewünschten Ratenzahlung verarbeitet und, soweit dies für die Prüfung erforderlich ist, an Heylight übermittelt.
Bitte beachten Sie:
Die Prüfung ist unverbindlich und stellt noch keine definitive Zusage für eine Ratenzahlung dar. Die endgültige Entscheidung erfolgt durch Heylight im Rahmen einer individuellen Identitäts- und Kreditfähigkeitsprüfung.
Schweizer Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sowie Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung B oder einer Niederlassungsbewilligung C können grundsätzlich geprüft werden. Bei einer Bewilligung B kann eine Mindestwohndauer in der Schweiz erforderlich sein. Auch bei Erfüllung dieser Voraussetzungen besteht kein Anspruch auf eine Bewilligung der Ratenzahlung.
Bitte senden Sie uns keine Ausweiskopien, Bankdaten, Kreditkartendaten, Zugangscodes oder Passwörter zu. Sollten für die weitere Bearbeitung zusätzliche Unterlagen erforderlich sein, informieren wir Sie separat über das vorgesehene sichere Vorgehen.
Herzliche Grüsse
Future Beauty by Troxler ✨
Herunterladen der Anleitung für den Kunden
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Ratenzahlung.